Steuerfahndung klingelt

Wenn der Staat seine Greifhunde aussendet, dann sind damit Steuerfahnder gemeint. Wenn die Steuerfahndung auf morgens klingelt, dann ist guter Rat teuer und Steuerzahlern unterlaufen vor Schreck verhängnisvolle Fehler.

Die Situation: Es ist Morgens, meistens in aller Früh stehen sie vor der Tür.

Denken Sie daran: Die Jungs sind fit und schon seit gut einer Stunde auf den Beinen. Sie sind noch müde – nicht FIT und machen:

KEINERLEI AUSSAGEN – HÖFFLICH, DISKRET UND FREUNDLICH – ABER KEINERLEI AUSSAGEN ZUR SACHE!!! AUCH KEINE KOMMENTARE ÜBER BEAMTE.

TELEFONIEREN DANN MIT IHREM RECHTSANWALT

(Sie haben doch seine Privatnummer, oder müssen Sie warten bis die Kanzlei öffnet…?)

Die Durchsuchungsmaßnahmen erstrecken sich auf alle Räumlichkeiten des Betroffenen. Dazu gehören Betrieb, Wohnung , Garage, Zweitwohnung, Wochenendhaus, Ferienwohnung, PKW und Schuppen. Auch die Räume Angehöriger bleiben nicht verschont. Durchsucht werden alle Räume, auch der Banksafe, Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brief- und Handtaschen. Selbst Kleider, Betten, Bücher, Vorräte, Kamine oder andere Verstecke werden gecheckt.

Besonnenes und kontrolliertes Verhalten ist wichtig, um effektiven Rechtsschutz einzuleiten. Die folgenden Kontrollfragen geben Aufschluss über die Anordnung der Hausdurchsuchung und verschaffen Einblick in den gesamten Verfahrensablauf

1./Ist Ihnen von dem Durchsuchungsleiter der Steuerfahndung vor Beginn der Durchsuchung der Durchsuchungsbeschluss gezeigt worden?

2./Sind Sie (und ggf. Ihre Familienmitglieder) vor Beginn der Durchsuchung über das Schweigerecht belehrt worden?

3./ Haben Sie vor der Durchsuchung Ihren steuerlichen oder anwaltlichen Berater über die bevorstehende Durchsuchung telefonisch informieren können?

4./ Hat Ihnen Ihr steuerlicher oder anwaltlicher Berater empfohlen, dass vorerst von Ihnen und Ihren Mitarbeitern rechtmäßig keine Aussagen zur Sache gemacht werden?

5./ Hat in diesem Telefonat Ihr steuerlicher oder anwaltlicher Berater den Durchsuchungsleiter gebeten, mit der Durchsuchung erst in seinem Beisein zu beginnen?

6./ Hat der Durchsuchungsleiter vor Beginn der Durchsuchung seinen Dienstausweis gezeigt und haben Sie dessen Namen, Dienstgrad sowie Dienstbehörde notieren können?

7./ War dies (entsprechend Nr. 6) auch hinsichtlich der anderen Durchsuchungsbeamten möglich?

8./ Konnte vor Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses gefertigt werden?

9./ Ist der Durchsuchungsbeschluss jünger als sechs Monate?

10./Beruht die Durchsuchung auf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (in Form eines Durchsuchungsbeschlusses)?

11./Ist Ihnen im Fall einer Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss von dem Durchsuchungsleiter nachvollziehbar erläutert worden, warum keine Zeit für die Erwirkung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bestand?

12./ Enthält der Durchsuchungsbeschluss genaue Angaben über die Ihnen zur Last gelegte Steuerverkürzung, den Verkürzungszeitraum und die Steuerart(en)?

13./ Liegt der angegebene Steuerverkürzungszeitraum innerhalb der fünfjährigen Strafverfolgungsverjährung?

14./ Sind in dem Durchsuchungsbeschluss die bei Ihnen vermutlich aufzufindenden Unterlagen annäherungsweise oder wenigstens beispielsweise beschrieben?

15./ Konnte vor Beginn der Durchsuchung mit dem Durchsuchungsleiter ein geordneter Durchsuchungsablauf abgesprochen werden?

16./ Wurde dem Durchsuchungsleiter mitgeteilt, dass keine Unterlagen freiwillig herausgegeben werden und diese somit zu beschlagnahmen sind?

17./ Sind Sie darüber belehrt worden, dass Sie zur Beschlagnahme der Unterlagen durch die Steuerfahndung die richterliche Bestätigung einholen können?

18./ Konnten Personen Ihres Vertrauens als Zeugen den Durchsuchungsablauf beobachten und Notizen machen?

19./ Haben es die Durchsuchungsbeamten unterlassen, Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Durchsuchung informatorisch zu befragen?

20./ Sind Unterlagen zur Vorlage an den Ermittlungsrichter gesondert verpackt (versiegelt) worden, deren Mitnahmeberechtigung durch den Durchsuchungsbeschluss nicht ausreichend zweifelsfrei belegt erschien?

21./ Haben Sie den Durchsuchungsleiter darauf hingewiesen, dass Sie von allen mitgenommenen Originalunterlagen Kopien benötigen, soweit eine Mitnahme davon gefertigter Kopien unzureichend sein sollte?

22./ Haben Sie ein genaues (hinreichend detailliertes) Verzeichnis über die von der Steuerfahndung mitgenommenen Unterlagen erhalten?

23 ./ Hat jeder Durchsuchungszeuge in unmittelbarem Anschluss an die Durchsuchung ein Protokoll über seine Beobachtungen gefertigt und hierzu insbesondere die unterbliebene informatorische Befragung von Mitarbeitern bestätigt?

24./ Ist während der Durchsuchung davon abgesehen worden, die etwaige Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses und/oder die eventuelle Fehlerhaftigkeit des Durchsuchungsablaufs zu rügen?

25./ Haben Sie prüfen lassen, den Durchsuchungsbeschluss sowie die richterlich bestätigte Beschlagnahme anzufechten?

Am besten diesen Beitrag kopieren, neu formatieren und unter die Schreibtischunterlage damit ..


Beitrag veröffentlicht

in

von