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Steuersünder und Insolvenz


03.02.2009

Das Hinterziehen von Steuern ist regelmäßig eine Straftat. Und wenn es dabei um Millionen geht, soll die Strafe - anders als im Fall Zumwinkel - bei einer gerichtlichen Entscheidung die Strafe so ausfallen, dass es keine Bewährung mehr gibt. So hatte dies der BGH im noch im Dezember 2008 ( Az. 416/08 ) entschieden. Aber ….

Das “ABER” liefert der zuständige Senat des Bundesfinanzhofes. Der priviligiert in seiner Entscheidung ( Az. VII R 6/07 ) die Steuerstraftäter. Denn in seiner Entscheidung macht der BFH deutlich, dass der Steuersünder das Recht auf Privatinsolvenz haben mit anschließender Restschuldbefreiung.

Dieses Recht ist dem “normalen” Straftäter verwehrt.




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