Vorratsdatenspeicherung bei Internet und Telefon

Die Schonfrist hat ein Ende!

Am 1. Januar wird es ernst: Internetprovider müssen die Verbindungsdaten ihrer Kunden für die Polizei speichern. Auch die Übergangsregelung für Telefon-Daten endet.


Ungeachtet des  beim Bundesverfassungsgericht
rechtshängigen Verfahrens tritt Anfang Januar 2009 die zweite Stufe der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Ab dann müssen auch Internet-Provider Web- und E-Mail-Verbindungsdaten aller Kunden sechs Monate lang speichern, um diese bei Verdacht auf „erhebliche“ oder „mittels Telekommunikation begangene“ Straftaten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen zu können.

Festgehalten werden die IP-Adresse (die Kennung des Computers), Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL- Kennung). Bei einem konkreten Verdacht haben Strafverfolger darauf Zugriff.

Auch die Ausnahmeregelung für die Speicherung von Festnetz- und Handy-Daten, die eigentlich bereits seit Anfang 2008 vorgeschrieben ist, endet dann.

Der Bundesgerichthof betonte darauf, dass sein Präsident Klaus Tolksdorf in seinem Schreiben die Datenspeicherung nicht generell als irreführend bezeichnete, sondern nur zur Vorsicht riet: Telekommunikationsdaten hätten „nur eine mehr oder weniger starke Indizwirkung“ und bedürften „immer der Untermauerung durch andere Ermittlungsergebnisse“.

Gespeichert werden:

Internettelefonie: Die Daten der Internettelefonie werden erfasst. Gespeichert werden jeweils nur die Verbindungsdaten, nicht die aufgerufenen Seiten und auch nicht die Inhalte von Gesprächen. Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden.

E-Mails speichern: Bei der elektronischen Post werden die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Absender und Empfänger gespeichert.


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