Übernahmeschutz

Unternehmen werden in 2009 besser vor Übernahmen durch ausländische Investoren geschützt. Dies gilt in sensiblen Wirtschaftszweigen wie Energie oder Telekommunikation. Beabsichtigen ausländische Investoren 25 % oder mehr an diesen Unternehmen zu erwerben, kann die Bundesregierung VETO einlegen oder Auflagen machen.


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