Patentmodernisierungsgesetz

Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz stärkt den Patentstandort Deutschland nachhaltig!

Mit dem neuen Gestzt sollen die Gerichtsverfahren künftig schneller ablaufen und die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht.

Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat am 28.11.2008 passiert und wird voraussichtlich ab Januar 2009 im Deutschen Bundestag beraten.


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