Beinahe 1000 Hauslebauer wurden geschädigt, als die IBG im Dezember 2012 in Insolvenz ging. Dabei war diese Insolvenz für die Verantwortlichen der IBG schon Monate vor dem Insolvenz vorhersehbar. Auch wenn die Geschäftsführer der IBG gegenüber den betroffenen Bauherren voraussichtlichen persönlich zu haften haben, dürften die geschädigten Bauherren kaum eine Chance haben, von ihnen den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Sicher kann man sich eine Bonitätsauskunft über den Bauträger einholen, wie Susanne Osadnik in Ihrem Artikel vom 17.3.2013 vorschlägt. Jedoch erfährt der Bauherr nicht wirklich, ob der Bauträger liquide genug ist, die beauftrage Baumaßnahme vollständig fertigzustellen und auch noch in der Lage ist, die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Bauherrn, für die nach BGB 5 Jahre bestehende Gewährleistungsfrist zu erfüllen.
Trotz aller Unsicherheiten bestehen für Bauherren verschiedene Möglichkeiten sich gegen einen ( unerwarteten ) Insolvenzfall des Bauträgers zu schützen.
– Hilfe bietet ein Zahlungsplan, der dem realen Baufortschritt des Hausbaus, entspricht.
– Hilfe bietet eine Fertigstellungsbürgschaft.
– Hilfe bietet eine Gewährleistungsbürgschaft.
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