Verbot von Handy am Arbeitsplatz rechtens

Auch wenn ein Arbeitgeber es jahrelang geduldet hat, dass seine Beschäftigten am Arbeitsplatz mit ihren privaten Handys telefoniert oder Kurznachrichten gesendet und empfangen haben, so kann er per Dienstanweisung verlangen, dass die Mobiltelefone vom Schreibtisch verschwinden.

Der Betriebsrat kann nicht argumentieren, er hätte einem solchen Verbot zustimmen müssen (was er nicht getan hätte, weil er das Verbot als rechtswidrig einstufte). Eine Rechtswidrigkeit sah das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in der Anweisung aber nicht. Denn es gelte der Grundsatz, dass Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit generell private Tätigkeiten zu unterlassen haben. Außerdem beziehe sich das Verbot nur auf die Arbeitszeiten – nicht auf die Pausen, in denen nach wie vor Angehörige kontaktiert werden könnten (um beispielsweise Überstunden anzukündigen). In Notfällen könnten Angehörige Beschäftigte über die Telefonzentrale des Betriebes erreichen. (LAG Rheinland-Pfalz, 6 TaBV 33/09)


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