Germanwingsabsturz: Trotz Strafanzeige ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nicht.

Strafanzeige gegen Germanwings / Lufthansa / Airbus wegen Organisationsverschulden vom 1.4.2015

Staatsanwaltschaft Düsseldorf
40002 Düsseldorf

1.4.2015 30/15

In dem Ermittlungsverfahren
gegen
Andreas Lubitz u.a.

Aktenzeichen nicht bekannt

zeigen wir an, dass wir den Hinterbliebenden Klaus Radner anwaltlich vertreten. Seine Tochter Maria Radner, sein Enkelsohn Felix Schenk und der Vater von Felix, Herr Sacha Schenk sind bei dem Ereignis zu Tode gekommen.

Wir gehen davon aus, dass ein strafrechtliches Verhalten, bzw. Verschulden vorliegt, welches keines gesonderten Strafantrags bedarf.

Ein Schwerpunkt dürfte sich auf den Versäumnissen im Zusammenspiel der handelnden Fliegerärzte für Ausstellung des „ Medical class1“ mit der Lizenzierungsbehörde LBA und den Fragen die sich aus der Einschränkung „SIC“ in der Personalakte beim LBA und den daraus resultierenden Maßnahmen der Kontrolle und Regelüberprüfung durch das LBA ergeben.

Weiterhin ist offen, dass die medizinischen Unterlagen seitens der LH für die Stützung der selbst durchgeführten medizinischen Einstellungstests nicht eingesehen oder nicht angefordert wurden. Hätte die LH die Krankenakte mit den Einträgen zu suizidaler Neigung und langjähriger psychotherapeutischer Behandlung bereits im Rahmen der Einstellungstest beigezogen, hier war nämlich die Krankenanamnese Bestandteil der LH-Medizinchecks ( vermutlich mit Aufhebung der Schweigepflicht durch Andreas Lubitz selbst), so dass man die behandelnden Fachärzte befragen bzw. deren Krankenakten hätte einsehen können. Mit dieser Einsichtnahme hätte es eine fliegerische Ausbildung von Andreas Lubitz in der Lufthansa Verkehrsfliegerschule in Bremen niemals gegeben, weil man seine Eignung für die Ausbildung von vorne herein abgelehnt hätte. Hier hätten wir also schuldhaftes Verhalten der Lufthansa von der Möglichkeit der Kenntnisnahme der ärztlichen Vorgeschichte fahrlässig keinen Gebrauch gemacht zu haben.

Ferner stellt sich die Frage nach der ausreichenden Systematik der ansonsten auf Redundanz aller Instrumente und fliegerischen Sicherheitssysteme aufgebauten AIRBUS Philosophie, die im Anschluss an die Ereignisse von 9/11 ausschließlich auf die terroristische Gefahr des Eindringens in das Cockpit ausgerichtet war, ohne den Faktor Mensch – bzw. Pilot als Handlungsauslöser überhaupt in Erwägung zu ziehen. Dies ist umso verwunderlicher, als AIRBUS standardmäßig durch die „Fly by wire“- Technologie jede physische Lenk- und Steuerbewegung des Piloten zuerst im FMS durch den Computer auf Plausibilität hin überprüft und im Falle eines Widerspruch zu den aktuellen Flugdaten die Lenkimpulse des Piloten verweigert und NICHT ausführt. Diese Systemfrage lässt sich stellen für die Einregelung der Sinkrate zum unsinnigen Zeitpunkt, bezüglich der Annäherungswarnung an Terrain ( „Terrain, Terrain- Pull up“) und warum die Nichtumsetzung der Warnung durch den Piloten nicht zu einer automatischen Kurskorrektur führt und bezüglich des Emergency- Override Codes der von aussen eingeben, dann vom Cockpit aus durch Bedienen des Lock-Hebels für 5 Minuten ( Zeit ist abhängig von der individuellen Airline-Einstellung) verhindert werden kann. Diese Schalter-Logik berücksichtigt eben nicht den Fall eines berechtigten Wiedereintritt-Begehrens und der absichtsvollen Weigerung des verbliebenen Piloten. Im Rahmen der gesamten Flug- und Sicherheitsphilosophie von Airbus kann diese Tür-Logik sehr wohl als konstruktiv einseitig, wenn nicht sogar falsch bezeichnet werden.

Wir sehen daher aktuell nicht nur ein mögliches Verschulden des Andreas Lubitz.

Mit freundlichen Grüßen

Bis heute hat sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht mit dieser Strafanzeige beschäftigt. Es gibt nicht einmal ein „JS“ Aktenzeichen. Es kam keinerlei Ermittlungen noch gibt es überhaupt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Dabei ist eine Staatsanwaltschaft bei einem bestehenden Anfangsverdacht verpflichtet zu ermitteln.

Ein ermittelnder Beamter erklärte auf Anfrage „wir hätten gern weiter ermittelt, aber es wurde uns mitgeteilt, dass seitens der Staatsanwaltschaft nicht gewollt sei in dieser Sache zu ermitteln“!


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