Satire vor Persönlichkeitsrechten

Fritz Wepper unterlag mit seiner klage auf Schmerzengeld gegen Atze Schröders „Schmerzfrei“. Zuvor hatte Fritz Wepper all diejenigen abgemahnt, die Auszüge aus Pressemitteilungen zum Bühnenprogramm „Schmerzfrei“ in Presse und Internet veröffentlich hatten. Auch hier war er nur teilweise erfolgreich, denn vom ursprünglich angenommenen Streitwert blieb am Ende kaum etwas übrig.

Das Münchner Landgericht entschied mit Urteil vom 26.4.2013, dass der Schauspieler Wepper keinen Anspruch auf die verlangten € 25.000,00 Schmerzensgeld hat. Zuvor scheiterte Fritz Wepper auch mit seiner einstweiligen Verfügung auf Unterlassung.

Das Gericht vermöchte wohl nachvollziehen, dass er sich durch die Äußerungen von Atze Schröder verletzt fühlte, allerdings seien alle Textpassagen in Schröders Programm „erkennbar satirisch gemeint.

Weppers Anwalt Norman Synek hatte angekündigt in Berufung gehen zu wollen.


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