Wer seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen ( Kaffee- oder Raucherpausen ) verläßt verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten und kann nach vorheriger Abmahnung gekündigt werden.
Ein als Sachbearbeiter tätiger Angestellter im Debitorenmanagement verstößt erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er seinen Arbeitsplatz über zwei Monate für insgesamt mehr als vier Stunden aus privaten Gründen (hier für Kaffee- oder Raucherpausen) verlässt, ohne sich im Zeiterfassungssystem abzumelden.
Dennoch ist eine fristlose Kündigung wegen dieses Verhaltens ohne vorherige Abmahnung als unverhältnismäßig anzusehen. Hätte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter rechtzeitig die gelbe Karte gezeigt, so wäre der Mitarbeiter gewarnt – und in der Lage gewesen, sein Verhalten zu ändern. (LAG Hamm, 8 Sa 1854/10)