PC Besitzer müssen an GEZ zahlen

Die Rundfunkgebühr für Computer bleibt. Also muß derjenige, der mit seinem PC fernsieht oder Radio hört, zahlen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.10.2010 die Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radio hören nutzen.

Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei – unabhängig von der subjektiven Nutzung. Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Öffentlich-Rechtlichen sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und verweisen auf die geplante Gebührenreform ab 2013.

Diese Gebühren werden allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt. Derzeit betrifft das knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.

Die Richter ließen auch das Argument, Rundfunk- oder TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert beim Nutzer an, nicht gelten. Auch sahen sie bei der Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche zudem dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht schränkte allerdings ein: Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflicht für internetfähige PC auf Dauer nur festhalten, wenn sich diese auch durchsetzen lassen. Das sagte Neumann auch mit Blick auf die wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung beobachten.

Doch das ist bald wohl gar nicht mehr nötig: Von 2013 soll die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt werden – dann muss jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden ist.