Europäische Regelungen sorgen dafür, dass wichtige Verbraucherrechte europaweit gelten.
Die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) ist am 22. November 2011 verkündet worden. Die Vorschriften, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassen, sind ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden. Mit der Verbraucherrechterichtlinie werden die Richtlinien über Haustürgeschäfte und Fernabsatzgeschäfte zusammengeführt und überarbeitet. Ziel der Richtlinie ist es, durch eine Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten zu einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes und zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beizutragen.
Die neuen Vorschriften treten am 13. Juni 2014 in Kraft.
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
– grundlegende Informationspflichten erfüllen
– Schutz vor versteckten und unangemessenen Zusatzkosten
– Das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.
– Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
– Die sog. Buttonlösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet gilt fort.