Kraftfahrzeugsteuer 2009

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) wird ab dem 1. Juli 2009 die Kraftfahrzeugsteuer neu geregelt, indem insbesondere die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw in erster Linie vom Kohlenstoffdioxid-Ausstoß abhängt.

Daneben werden die bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) vom 19. März 2009 (BGBl. I S. 606) übernommene Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund und der finanzielle Ausgleich zugunsten der Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer aufgrund der Übernahme geregelt.

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
Vom 29. Mai 2009


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