Kosten für eine Bewerbung – Wer zahlt?

Sie suchen einen neuen Arbeitsplatz, Sie möchten einen potentiellen Arbeitnehmer zu einem Bewerbungsgespräch einladen?
Wer zu einem Vorstellungsgespräch geht oder eingeladen wird hat auch schon mal weitere Wege. Das kann ins Geld gehen.

Wer trägt die Reisekosten für einen Bewerber? Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Muss ein Arbeitgeber die Fahrtkosten eines Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch übernehmen?

Sie laden einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch oder Sie werden zu einem solchen eingeladen, so trägt der Arbeitgeber stets die Reisekosten. Grundlage für diese Kostentragungspflicht ist der $ 662 BGB.

Jedoch muß der Arbeitgeber nicht alle Kosten tragen, sondern lediglich die angemessenen, also lediglich die erforderlichen Aufwendungen. Der Arbeitgeber muß also die Kosten tragen, die im Verhältnis zu Arbeitsangebot verhältnismäßig sein. So fährt der Schlosser mit dem Bus oder der Regiobahn zum Vorstellungsgespräch, der leitende Angestellte kann – bei entsprechender Strecke – auch mit dem Flieger dazu anreisen.

Da es zu jeder Regel auch meist eine Ausnahme gibt, so findet sich diese auch bei den Vorstellungsreisekosten und zwar nur dann, wenn der Arbeitgeber die Übernahmepflicht der Fahrtkosten ausschließt oder teilweise einschränkt und die bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch mitteilt oder dies in der Stellenausschreibung unmißverständlich mitgeteilt ist.

K. Brodbeck


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