Das Arbeitsgericht Köln hat am 10.10.2018 entschieden, dass zwei Flugbegleiterinnen kein Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Arbeitgeber wegen einer Kabinenluftkontamination (sog. fume event bzw. smell event) zusteht.
Auf einem Flug von Köln nach Berlin im Jahr 2016 sollen die Klägerinnen für ca. 45 Minuten einer Kabinenluftkontamination ausgesetzt gewesen sein, bei der ein chemischer Geruch festgestellt wurde. Diesen haben sie vor dem Arbeitsgericht mit dem Geruch von „nassen Socken“ verglichen. Die Außenluft soll bei der Durchleitung durch die Triebwerke in die Kabine (sog. Zapfluft) verunreinigt worden sein. Ein ähnlicher Vorfall war bei dem Flugzeug bereits am Tag zuvor aufgetreten. Die Luftverunreinigung soll bei den klagenden Flugbegleiterinnen u.a. zu Übelkeit und Schwindelgefühlen, aber auch zu andauernden neurologischen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen geführt haben, weshalb sie Schadensersatz verlangten.
Die Arbeitnehmerinnen waren mit ihrer Klage nicht erfolgreich. Das Gericht war der Ansicht, dass sie nicht gem. § 104 SGB VII nachweisen konnten, dass die Fluglinie vorsätzlich gehandelt hätte. Die Regelung des § 104 SGB VII beschränkt die Haftung des Arbeitgebers im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auf Vorsatz. Aufgrund einer technischen Überprüfung nach dem Geruchsereignis am Tag zuvor, und aufgrund eines folgenden unproblematischen Fluges habe die Fluglinie nicht mit einem solchen smell event rechnen müssen. Ob ein Zusammenhang zwischen fume events / smell events und Gesundheitsschäden überhaupt wissenschaftlich nachweisbar wäre und ob sich ein solcher bei den Arbeitnehmerinnen realisiert hat, musste deshalb nicht entschieden werden.
Arbeitsgericht Köln, Urteile vom 10.10.2018 – Aktenzeichen: 7 Ca 3099/17 und 7 Ca 3743/17
Die Entscheidungen können demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter Eingabe des Aktenzeichens aufgerufen werden.
Quelle:
Frederik Brand
Pressedezernent
Anmerkung von Klaus Brodbeck:
Ja kontaminierte Kabinenluft macht krank!
Seit Jahren ist es Thema, ob kontaminierte Luft in einem Flugzeug krank macht. Betroffen ist vorrangig die Crew, aber auch Vielflieger leiden unter kontaminierte Luft.
Am Ende einer Flugreise kann ein langer Leidensweg beginnen, weil Crew und Passagiere giftige Dämpfe eingeatmet haben.
Es beginnt meist wie eine Grippe: Gliederschmerzen, Schwindel, Übelkeit. Langfristige Schädigungen der Nerven, des Herz-Kreislaufsystems oder kognitive Einschränkungen können die Folge sein. Als Passagier, aber auch Pilot/innen und Flugbegleiter/innen sind einem großen Risiko ausgesetzt!
Die Piloten-Vereinigung Cockpit schätzt, dass es bei einem von 2.000 Flügen zu einem Unfall mit vergifteter Kabinenluft kommt! „Das wäre in Deutschland mehr als einmal am Tag“, sagt Vorstandsmitglied Jörg Handwerg.
Ein Protest begann mit einer Petition für die einzige Anlaufstelle in Deutschland, die betroffene Opfer behandelte.
Die Vergiftung von Menschen darf nicht länger geduldet werden!