Bekanntlich haben auch sogenannte Kleinaktionäre eines Unternehmens das Recht, Beschlüsse der Hauptversammlung gerichtlich anzufechten. Regelmäßig versuchen diese dann sich das Klagerecht abkaufen zu lassen.
Nun verurteilte das Landgericht Hamburg einen Kleinaktionär, der mit seiner Klage und ohne nachvollziehbarem Grund einen Kapitalerhöhungsbeschluss angefochten hatte. Dadurch verzögerte siche die Aktienübernahme um einige Monate und deshalb scheiterte letztlich der Gesellschafterbeschluß.
In der Folge des geplatzen Geschäfts gab der Aktienkurs empfindlich nach.
Der Kleinaktionär wurde verurteilt, den Schaden zu ersetzen, er durch den Kursverlust eingetreten war. Zudem stellte das Gericht fest, dass auch geschädigte Dritte Schadensersatzansprüche gegen den Kläger hätten.
LG Hamburg 15.6.2009 – 321 O 430/07