IHR ERFOLG IST UNSER ZIEL - Viele Wege führen nach Rom! [.. mehr lesen]


Home - Wir sind ein Zusammen-schluß von Betriebswirten, Kaufleuten, Juristen, [.. mehr lesen]


So finden Sie uns - [.. mehr erfahren]


Insolvenz und Arbeitsverhältnis


20.01.2009

Das Arbeitsverhältnis wird von der Eröffnung der Insolvenz nicht berührt. Der Arbeitnehmer muss ganz normal zur Arbeit erscheinen. Seine Ansprüche auf Gehalt, Gehaltextras oder Urlaub bleiben bestehen. Wird ein sogenannter starker Insolvenzverwalter bestellt, übernimmt dieser allerdings die Rolle des Arbeitgebers. Damit spricht der Insolvenzverwalter mögliche Kündigungen aus oder unterschreibt Aufhebungsverträge oder erteilt die Zeugnisse.

Ist der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen erheblich im Rückstand ist, haben Arbeitnehmer ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht.




Weitere Meldungen ..