Düsseldorfer Grossmarkt dient der Daseinsvorsorge

Die von der Stadt Düsseldorf geplante Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarktes darf vorerst nicht erfolgen.

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit zwei heute zugestellten Beschlüssen entschieden und damit den Anträgen zweier Großmarkthändler entsprochen.

Das Gericht führte gegen die von der Stadt geplante Privatisierung des seit dem Jahr 1936 in Düsseldorf bestehenden Großmarktes verfassungsrechtliche Bedenken an. Es handele sich hierbei nicht lediglich um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt. Der Großmarkt sei eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Daher könne die Stadt den Betrieb des Großmarktes nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gänzlich auf private Dritte übertragen. Erforderlich sei, dass die Stadt sich weiterhin Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalte. Diese Vorgaben hielten die derzeitigen Pläne der Stadt Düsseldorf zur Umgestaltung des Großmarktes nicht ein. Sie sähen nicht vor, dass die Stadt weiterhin Kontrollrechte behalte, sondern seien auf eine vollständige Privatisierung des Marktes ausgelegt.

Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung NRW Justiz
Aktenzeichen: VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2018 – 3 L 2854/18 und 3 L 2915/18